Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Time iX Zeitsysteme / Heinrich Hagen - Stand Februar 2020
Grundsätzliches
1. Geltungsbereich
Sämtliche Käufe, Verkäufe, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen werden von uns nicht anerkannt und sind auch ohne schriftlichen Widerspruch nicht Vertragsinhalt.
2. Angebot und Angebotsannahme
Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Verträge kommen mit uns erst zustande, wenn wir Angebote schriftlich bestätigen.
3. Lieferzeit, Verzug und Unmöglichkeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr für von uns ausgelieferte Ware geht mit Übergabe oder wenn die Ware versandt werden soll, mit Übergabe an den Transportführer auf den Käufer über. Die Versendung erfolgt ausschließlich auf Kosten des Käufers, wobei für billigste Versendung keine Gefahr übernommen wird.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsbedingung unser Eigentum. Vorbehaltsware darf in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußert werden, solange uns gegenüber Zahlungsverzug nicht eingetreten ist. Im Falle der Weiterveräußerung werden hiermit die Forderungen aus diesen Verkäufen schon jetzt an uns abgetreten.
6. Haftung
Eine Haftung für Schadensersatzanspruch wird von uns ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen.
7. Gewährleistung zu Hardwarelieferungen
a) Eine Gewährleistung gewähren wir nur insoweit, als Nachbesserung durch Reparatur und Ersatzlieferung fehlerhafter Teile nach unserer Wahl gewählt wird. Bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer jedoch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufpreises verlangen.
b) Die Voraussetzung für eine Garantie oder einen sonstigen Gewährleistungsfall hat der Kunde durch Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen. Soweit Garantieurkunden ausgegeben wurden, sind auch diese vorzulegen.
c) Die Aufwendungen für Nachbesserungen übernehmen wir nur, soweit ein Gewährleistungsfall innerhalb von 6 Monaten auftritt. Liegt ein Gewährleistungsfall oder ein Garantiefall nicht vor berechnen wir für Reparaturen mindestens einen Grundbetrag nach unserer jeweiligen Preisliste für die aufgewandte Arbeitszeit. Der weitergehende Stundensatz richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
d) Die Gewährleistungspflicht für von uns gelieferte Ware beträgt 6 Monate ab Übergabe. Eine darüber hinwausgehende Garantie wird nur gewährt wenn diese im Rahmen des Vertragsabschlusses ausgewiesen wurde. Aufwendungen für Gewährleistungs- und Garantiefälle tragen wir nur nach den vorstehenden Grundsätzen. Ein Gewährleistungs- oder Garantiefall liegt selbstverständlich nicht vor, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden unsachgemäß installiert, selbständig gewartet, repariert, benutzt und behandelt oder gar verändert wurde.
e) Zusicherungen werden von uns keine abgegeben. Dies gilt nicht, soweit Zusicherungen als solche bezeichnet werden und schriftlich abgegeben werden.
f) Software und Hardware werden von uns grundsätzlich getrennt verkauft. Für Kompatibilität von Soft- und Hardware übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Eignung der Software für die Hardware ist somit Sache des Käufers. Dies gilt nicht, soweit die Kompatibilität von uns empfohlen wird und dies schriftlich bestätigt wird.
g) Für Datenverlust und Datenschutz im Rahmen von Nachbesserungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde durch entsprechende Anlieferung des Gerätes bzw. Datensicherung selbst Vorsorge zu treffen.
h) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Zahlung
Soweit von uns nicht anders angeboten ist, sind unsere Rechnungen per Vorabüberweisung zu bezahlen. Für jede Mahnung wird eine Grundpauschale von 5,-- € vereinbart, ohne weitergehende Schäden auszuschließen.
9. Preise
Für alle Verkäufe und Leistungen gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preislisten. Erfolgt eine Lieferung - absprachegemäß - länger als 4 Monate nach Vertragsschluss, so sind die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung maßgebend.
10. Schutzrechte
Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden oder die Verletzung von Schutzrechten dem Käufer bekannt werden.
11. Mängelrügen
Werden Mängel an von uns verkaufter Ware dem Käufer bekannt, so sind die Mängel schriftlich binnen 2 Wochen dem Verkäufer gegenüber anzuzeigen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt. Im vorstehenden Fall bestehen Gewährleistungsansprüche bei Verletzungen dieser Ausschlussfrist nicht. Vorstehende Regelung gilt für Kaufleute und Nichtkaufleute. Für Kaufleute gilt darüber hinaus, dass auch nicht offensichtliche Mängel innerhalb der 2 Wochen Frist zu rügen sind, andernfalls entfällt auch hierfür die Gewährleistung. Als anwendbares Recht für alle von uns mit Kaufleuten getätigten Geschäfte wird das Recht der Bundesrepublik vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hof/Saale.
Softwareüberlassungsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
a) Gegenstand sind Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörige Programmbeschreibung im folgenden Programm genannt.
b) Time iX weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
c) Gegenstand des Vertrages ist ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
2. Nutzungsumfang - Lizenzvergabe
a) An den Programmen kann kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht erworben werden. Die Nutzung auf einem oder mehreren PCs ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Time iX zulässig. Eine nicht lizenzierte Nutzung auf einem oder mehreren PCs löst zugunsten von Time iX eine in jeden Einzelfall 25.000,-- € (in Worten fünfundzwanzigtausend) betragende Vertragsstrafe zu Lasten des Verantwortlichen aus.
b) Über dieses Nutzungsrecht hinaus dürfen die Programme in maschinenlesbarer Form nur kopiert werden, wenn diese Kopien ausschließlich zur Datensicherung des Lizenzinhabers dienen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
c) Eine von Time iX nicht ausdrücklich genehmigte Veräußerung, Verbreitung, Duplizierung und/oder die versuchte Verbreitung, Veräußerung und Duplizierung von lizenzierten Time iX Programmen an Dritte, löst zu Gunsten von Time iX eine in jedem Einzelfall 25.000,-- € ( in Worten fünfundzwanzigtausend) betragende Vertragsstrafe zu Lasten des Verantwortlichen aus. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
3. Gewährleistung im Rahmen der Softwareüberlassungsbedingungen
a) Time iX gewährleistet, dass gelieferte Datenträger (CD / DVD usw.) keine Material- und Herstellungsfehler haben. Bei fehlerhaften Datenträgern kann der Lizenznehmer während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten eine Ersatzlieferung verlangen. Dazu ist ein entsprechender Kaufnachweis an Time iX zu senden. Bei einem Programmdownload aus dem Internet besteht kein Anspruch auf Zusatzlieferung eines Datenträgers.
b) Der Abnehmer kann die Herabsetzung des Erwerbspreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn ein Fehler im Sinne des Punktes 3a nicht innerhalb angemessener Zeit behoben wird.
c) Aus dem Punkt 1b genannten Grund kann eine Fehlerfreiheit des Programms nicht gewährleistet werden. Zur Umgehung von Fehlern bis zu einer angemessenen Nachbesserung von erkannten Problemen, kann auch eine Anweisung zur Umgehung des Mangels geleistet werden.
d) Time iX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.
e) Der Abnehmer hat das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn das Programm nicht brauchbar im Sinne des Punktes 1c ist. Das gleiche Recht hat Time iX, wenn die Herstellung eines im Sinne des Punktes 1c brauchbaren Programms innerhalb angemessener Zeit nicht möglich ist.
f) Die Haftung der Firma Time iX für Schäden durch das Programm ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Ausgenommen ist Punkt 3a.
4. SchutzrechteTime iX und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Time iX das Nutzungsrecht.
Allgemeines
1. Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen, die der Besteller an diesen Allgemeinen Geschäfts- und Softwareüberlassungsbedingungen vornimmt, sind unwirksam, es sei denn, sie werden von Time iX ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eine Lieferung gegen eine solchermaßen abgeänderte Bestellung bedingt keine Anerkennung dieser Abänderungen
2. Gerichtsstand ist für beide Teile Hof/Saale - Erfüllungsort Bad Steben
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch eine Bestimmung ersetzen, die ihren wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Firma Time iX Zeitsysteme / Heinrich Hagen
Bad Steben den 20. Februar 2019 (alle vorherigen Fassungen der Time iX AGB´s verlieren mit diesem Tag ihre Gültigkeit)